Es ist ein unvorstellbar grosses Dilemma, zwischen dem Schutz von Leib und Leben Einzelner und der Freiheit und den Grundrechten Vieler zu entscheiden. Wo ist dabei die Trennlinie zu ziehen? Ein Lösungsansatz aus diesem Dilemma in Bezug auf Überwachung kann uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 aus Karlsruhe aufzeigen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekennt sich zur Überwachung im Kampf gegen Terrorismus und zum Schutz von Leib und Leben. Doch kritisiert es unter anderem die behördlichen Kompetenzen und die Verwendung der gesammelten Erkenntnisse. Dies alles, ohne damit die Sicherheit zu schmälern.
Das Patentrezept fürs Dilemma wird man damit nicht gefunden haben und wohl nie finden. Doch ohne sachliche, nüchterne und breit abgestützte Diskussion (unter Fachleuten) sind wir von der Lösung weiter entfernt, denn je. Diese Diskussion wird kläglich vermisst.
Was das Bundesverfassungsgericht im besagten Urteil beanstandet hat, lässt sich auch auf unser Nachrichtendienstgesetz problemlos anwenden.
Diese Webseite will sich zu gewissen Themen klar äussern und dadurch zur sachlichen Diskussion anregen. Gegebenenfalls auch Beiträge Dritter veröffentlichen. Sie will keineswegs die Wahrheit für sich beanspruchen, will nicht demütigen, will nicht Befürchtungen und Ängste kleinreden und nicht Meinungen anderer geringschätzen.
Hier noch eine aus unserer Sicht illustrative Kurzzusammenfassung zum Nachrichtendienstgesetz und als Beispiel zum Geschriebenen:
Wenn viele Einbrüche zu vermelden sind, dann neigen wir dazu, unsere Fenster zu vergittern. Das mag augenscheinlich vernünftig sein, doch: Was geschieht, wenn ein Feuer ausbricht und wir das Haus nicht mehr über die vergitterten Fenster verlassen können?
Die Geschichte hat uns eindrücklich gelehrt, Gefahren können auch von Innen kommen. Diesen Aspekt hat man bei der Verabschiedung des Gesetzes vernachlässigt. Dies wohl aus verständlicher Angst vor den Anschlägen.
Beide lassen sich nicht (übers Handy) konsumieren!
Die grosse Mehrheit muss sich um ihren Erhalt bemühen.
Ansonsten schwindet beides.