Schadet es unserer Sicherheit,
- wenn eine wirklich unabhängige Kontrollinstanz geschaffen würde? D.h. der Chef des Kontrollorgans über den Nachrichtendienst vom Parlament gewählt würde. Er und seine Mitarbeiter wären direkt dem Parlament oder dessen Sicherheitskommission unterstellt.
- wenn die Zusammenarbeit zwischen dem Nachrichtendienst und der Strafverfolgung in der Strafprozessordnung entsprechend definiert würde? Insbesondere dabei das Berufsgeheimnis besser geschützt wäre und eine Bestimmung bestünde, für welche Delikte Erkenntnisse des Nachrichtendienstes an die Strafverfolgung weitergeleitet werden dürfen.
- wenn im NDG kein Schutz mehr von Schwerverbrechern im Ausland bestünde?
- wenn im NDG keine völkerrechtlich bedenklichen Interventionen erlaubt sind? Wie das Eindringen in ausländische Computersysteme.
- wenn eine richterliche Genehmigung eingeholt werden muss, um sensitive Personendaten ins Ausland zu transferieren?
- wenn die politischen Rechte wie bisher bei der Überwachung geschützt würden?
- wenn die Bedingungen für ein Tätigkeits- und Organisationsverbot im NDG rechtssicher formuliert würden? Dabei sollte es auch eines Zwischenentscheids des Verwaltungsgerichts bedürfen, dass das Verbot bis zu einem rechtskräftigen Urteil unumstösslich ist.
- wenn der Kompetenzumfang des Nachrichtendienstes bei der Informationsbeschaffung offengelegt werden muss? Dabei sollten die Gerichte im Sinne der Gewaltentrennung selber definieren können, welche Informationen sie im Normalfall dem Nachrichtendienst zustellen.
- wenn eine Genehmigung erforderlich ist, um an allgemein zugänglichen Orten zu überwachen, wo Berufsgeheimnisträger normalerweise tätig sind?