Bild von einem Lauptop-Computer mit einem beobachtenden Auge

Anwalts- und Arztgeheimnis einschränken

In gewissen Strafsachen neigen wir alle innerlich dazu, das Anwaltsgeheimnis aufheben zu wollen.

Jedoch für die Rechtsgleichheit ist das Anwaltsgeheimnis eine zwingende Voraussetzung.

Ein Bürger sollte nämlich vor dem Strafrichter und dem Staatsanwalt mit gleichem Wissen und Fähigkeiten wie ein Rechtsanwalt ausgestattet sein, der wegen des gleichen Delikts angeklagt ist. Dies um sich ähnlich geschickt verteidigen und seine Sicht der Dinge in für ihn vorteilhafter Weise darstellen zu können.

In diesem Sinne hat das Gespräch zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten grundsätzlich vertraulich zu bleiben und sollte nicht für die Strafverfolgung verwendet werden dürfen.

Vertrauen ist ein zentraler Bestandteil der ärztlichen und seelsorgerischen Behandlung. Vertrauen setzt die Wahrung des Geheimnisses voraus. Deshalb ist es im Sinne der Patienten, dass das Arztgeheimnis gewahrt bleibt.

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) verletzt das Anwalts- und Arztgeheimnis massiv, s. dazu Verletzung des Berufsgeheimnisses, ausführlicher eine sicherheitspolitische Analyse, ab Seite 4.

Die Überwachungsmöglichkeiten des Nachrichtendienstes können auch für Personen zur Belastung werden, welche sich strafrechtlich nichts zu Schulden kommen liessen. Für Personen des öffentlichen Geschehens wie Politiker oder Regierungsmitglieder kann die Bekanntgabe von intimen Informationen nämlich ihr Ansehen und somit ihre Karriere ruinieren. Das Sammeln von intimen Informationen birgt also die Gefahr, dass diese Personen gefügig oder erpressbar gemacht werden können.

Auch deshalb wäre eine unabhängige Kontrolle des Nachrichtendienstes so ungeheuerlich wichtig!

Darum: Ein NEIN zum Nachrichtendienstgesetz?

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