Überwachung schafft Wissen. Wissen wiederum bedeutet Macht, und Macht kann bekanntlich missbraucht werden. Also stellt sich die Frage: Wie wird Missbrauch verhindert? Unter anderem durch unabhängige Kontrolle. Je grösser das Missbrauchspotential desto unabhängiger und wirksamer sollte die Kontrolle sein. Doch dies ist im NDG nicht vorgesehen!
Einige entgegnen, dass die Regelung im NDG genügend ist. Nämlich, dass eine Verwaltungseinheit, welche dem Bundesrat untergeben ist, den Nachrichtendienst überwacht. Hier wenden wir ein:
Die Mitarbeiter des Nachrichtendienstes und diejenigen der Kontrollstelle arbeiten in der Bundesverwaltung, haben dort Weisungen zu befolgen und beziehen auch ihren Lohn dort. Folglich besteht keine wirklich unabhängige Kontrolle.
Eine unabhängige und somit verbesserte Kontrolle könnte z.B. erreicht werden, wenn der Chef der Kontrolle über den Nachrichtendienst und seine Mitarbeiter dem Parlament oder deren Sicherheitskommission direkt unterstellt sind.