Übermässige Überwachung schadet unserer Presse- und Medienfreiheit. Dies geht aus einem Artikel der allgemein anerkannten Süddeutschen Zeitung hervor. http://www.sueddeutsche.de/politik/zensur-und-schikane-sieben-krankheiten-1.2973814
Der Artikel wiederum basiert auf Berichten von „Reporter ohne Grenzen“.
Für die Pressefreiheit ist das Pressegeheimnis unerlässlich. Das Pressegeheimnis ist in der Schweiz unter anderem in der Strafprozessordnung (StPO) als abgespecktes Berufsgeheimnis ausgestaltet worden. D.h. der Journalist muss bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben Dritter oder zur Aufklärung bestimmter Straftaten Zeugnis ablegen (Art. 172 StPO).
Doch mit dem Nachrichtendienstgesetz werden die Berufsgeheimnisse, d.h. z.B. die Vertraulichkeit des Gesprächs mit dem Journalisten grundsätzlich beschnitten. S. dazu Seite 4 folgende einer sicherheitspolitischen Analyse zum Nachrichtendienstgesetz (NDG).
Somit wird auch das Pressegeheimnis und mit ihm die Presse- und Medienfreiheit mit dem Nachrichtendienstgesetz eingeschränkt.