Bild von einem Lauptop-Computer mit einem beobachtenden Auge

Presse- und Medienfreiheit einschränken

Übermässige Überwachung schadet unserer Presse- und Medienfreiheit. Dies geht aus einem Artikel der allgemein anerkannten Süddeutschen Zeitung hervor. http://www.sueddeutsche.de/politik/zensur-und-schikane-sieben-krankheiten-1.2973814

Der Artikel wiederum basiert auf Berichten von „Reporter ohne Grenzen“.

Für die Pressefreiheit ist das Pressegeheimnis unerlässlich. Das Pressegeheimnis ist in der Schweiz unter anderem in der Strafprozessordnung (StPO) als abgespecktes Berufsgeheimnis ausgestaltet worden. D.h. der Journalist muss bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben Dritter oder zur Aufklärung bestimmter Straftaten Zeugnis ablegen (Art. 172 StPO).

Doch mit dem Nachrichtendienstgesetz werden die Berufsgeheimnisse, d.h. z.B. die Vertraulichkeit des Gesprächs mit dem Journalisten grundsätzlich beschnitten. S. dazu Seite 4 folgende einer sicherheitspolitischen Analyse zum Nachrichtendienstgesetz (NDG).

Somit wird auch das Pressegeheimnis und mit ihm die Presse- und Medienfreiheit mit dem Nachrichtendienstgesetz eingeschränkt.

Darum: Ein NEIN zum Nachrichtendienstgesetz?

Themen zum NDG

und die Hintergrundinformationen dazu

Vorbemerkung zu Terrorismus, Überwachung und Grundrechten

Ein unpatriotisches Gesetz

Schwerverbrecher im Ausland schützen

Weniger Sicherheit gegen Terrorismus bei mehr Überwachung

Rechtsstaat und freiheitliche Demokratie

⇦ Presse- und Medienfreiheit einschränken

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Anwalts- und Arztgeheimnis einschränken

Vertraulichkeit der Seelsorge

Die Zukunft unserer IT-Wirtschaft

Unsere Neutralität

Schutz von Leib und Leben an erster Stelle

Berufsgeheimnis und das Nachrichtendienstgesetz (NDG)

Unabhängige Kontrolle

Verbesserungsvorschläge

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